LOHNBUCHHALTUNG

Nicht nur für unsere Mandanten sind wir der kompetente Ansprechpartner für die Erstellung deren Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Sondern auch für andere Steuerberatungskanzleien werden wir auf diesem Gebiet tätig. Und dies mit 100-prozentigem Mandantenschutz, garantiert.

Erstellung der laufenden Lohnbuchhaltung

  1. Die monatliche Erstellung…

    …der Lohn- und Gehaltsabrechnungen ist für viele Unternehmen auf Grund der ständigen gesetzlichen Änderungen eine mühsame Aufgabe. Insbesondere zum Jahreswechsel müssen kurzfristig Neuerungen umgesetzt werden.

    Bei uns kennzeichnet die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie der regelmäßig zu versendenden Steueranmeldungen, Beitragsnachweise und Meldungen im Rahmen der Sozialversicherung einen weiteren Schwerpunkt unserer Kanzlei. Hierzu haben wir für Sie ein Team aus Spezialisten zusammengestellt, das sich ausschließlich mit diesem Themenkomplex beschäftigt. So können wir auch in diesem Bereich eine effiziente und reibungslose Betreuung unserer Mandanten sicherstellen.

    Darüber hinaus unterstützen wir Sie zum Beispiel bei der Optimierung und damit Reduzierung Ihrer Personalkosten. Durch die Gewährung steuer- und sozialversicherungsfreier Arbeitgeberleistungen können Sie Ihre Personalkosten reduzieren, ohne dass Ihre Mitarbeiter Gehaltseinbußen hinnehmen müssen (Reduzierung der Lohnsteuer- und Sozialversicherungslast).

Erstellung Ihrer
Baulohnabrechnung

  1. Die Baulohnabrechnung mit ihren…

    …umfangreichen und dynamischen Regelungen gehört zu den anspruchsvollsten branchenspezifischen Lohnabrechnungsarten überhaupt. Häufige Änderungen im Baugewerbe, insbesondere im Bereich der flexiblen Arbeitszeit und der Urlaubsregelung machen die Baulohnabrechnung zu einer herausfordernden Aufgabe für jeden Lohnbuchhalter.

    Daher sind unsere Mitarbeiter auch in diesem Bereich stets auf dem aktuellen gesetzlichen Stand. Durch die Anbindung an das DATEV-Rechenzentrum können Sie sich auf eine absolut sichere und vertrauenswürdige Verarbeitung und Archivierung Ihrer Daten verlassen. Sie haben jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite für alle auftretenden Fragen rund um die Baulohnabrechnung.

    Die Regelungen zur Erstellung von Baulohnabrechnungen unterliegen einem ständigen Wandel. Durch die vielfältigen Erfahrungen und durch eine langjährige Aus- und Weiterbildung unserer Lohnbuchhalter können wir Ihnen Baulohnabrechnungen auf höchstem Niveau bieten.

    Die verschiedenen Gewerke und Sozialkassen machen die Baulohnabrechnung zu einer komplexen Aufgabe. Wir haben Erfahrung mit folgenden Sozialkassen:

    • Soka-Bau,
    • Dachdeckerkasse LAK,
    • Garten- und Landschaftsbau EWGaLa,
    • Gerüstbaukasse Soka-Gerüst,
    • Malerkasse UK/ZVK,
    • Steinmetzkasse,
    • Steine/Erden-Kasse.

    Wir betreuen Sie gerne. Das bedeutet für uns die komplette Übernahme Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen, einschließlich:

    • Eingabe Ihrer Stundenzahlen oder anderen Vorgaben,
    • Erstellung der Lohnsteueranmeldung,
    • Erstellung aller Meldungen für die Krankenkassen,
    • Erstellung aller Meldungen für Wintergeld, Kurzarbeitergeld, Lohnausgleich, tarifliche Zusatzrente mit den verschiedenen Zusatzversorgungskassen, wie z.B. SOKA-Bau,
    • bei Winterausfallgeld Erstellung aller Meldungen für das Arbeitsamt,
    • Stammdatenübernahme von anderen Lohnprogrammen und im laufenden Jahr auch Lohnkontenübernahme Ihrer bisher berechneten Löhne/Gehälter,
    • Übernahme aller Abrechnungsformalitäten, auch zur Urlaubsverwaltung im Baulohn mit den Zusatzversorgungskassen einschließlich der Kontrolle der dort verwalteten Konten,
    • An- und Abmeldungen Ihrer Mitarbeiter mit allen Unterlagen,
    • Führung und Druck von Urlaubskonten sowohl für Angestellte als auch für gewerbliche Arbeitnehmer,
    • Anlage und Bearbeitung laufender Zeitkonto-Stunden für die Mitarbeiter,
    • Bereitstellung von Überweisungslisten und Überweisungsdateien für alle Zahlungen,
    • Lohnsummenermittlung für die Meldungen zur Berufsgenossen- schaft,
    • Ausstellung aller für die Beschäftigten notwendigen Bescheinigungen (Arbeitsamt, Krankenkassen, Berufsgenossen- schaft, …).

KEMPEN

BRAUN RENNER JAEKEL PARTNERSCHAFT
Steuerberater mit beschränkter Berufshaftung
Arnoldstraße 15 | 47906 Kempen
Telefon 02152 918 3-0
Telefax 02152 518 270
E-Mail info@braun-renner.de

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KREFELD

KLOFT DAHMEN UND BRAUN
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Bismarckplatz 17 | D-47799 Krefeld
Telefon 02151 223 13
Telefax 02151 290 4
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