DIE STEUERBERATER IN KEMPEN UND KREFELD

Unsere Mandanten sind Unternehmen und deren Inhaber, für die wir kompetente Beratungsleistungen aus einer Hand anbieten. Darüber hinaus stehen wir Privatpersonen bei der jährlichen Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung und der Beantwortung sonstiger steuerlicher Fragestellungen zur Seite.

 

WIR STEUERN AUCH SIE ERFOLGREICH INS ZIEL

Unsere Beratung richten wir auf Ihre Bedürfnisse aus. Sie stehen im Mittelpunkt. Für uns bedeutet das zum Beispiel, dass wir Sie in Ihrem Unternehmen besuchen. Denn eine kompetente Beratung funktioniert nur unter Einbeziehung der örtlichen Gegebenheiten Ihres Unternehmens.

AKTUELLES

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EINE AUSWAHL UNSERER KOMPETENZEN

Sie müssen sich als Unternehmer auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Hierin liegt Ihr größtes Potential, erfolgreich am Markt bestehen zu können. Wir unterstützen Sie bei den sich daraus ergebenden steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Und dies sowohl im Zuge laufender Beratung als auch bei der Planung und Durchführung strategischer Entscheidungen.

  1. Existenzgründungsberatung.

    Die Gründung des eigenen Unternehmens ist für jeden Existenzgründer eine spannende Phase. Und die meisten Existenzgründer haben sich auf diesen Schritt gut vorbereitet. Sie haben Risiken abgewogen, einen Businessplan erstellt, Kosten kalkuliert und das Marktpotenzial ihrer Produkte abgeschätzt. Was jedoch häufig vergessen wird: In dieser Phase ist eine fachliche Beratung wichtig, um die steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Herausforderungen sicher bewältigen zu können. Wir beraten Sie daher gerne zum Beispiel in Fragen der Rechtsformwahl, bei der Anmeldung Ihres Unternehmens, geben Ihnen Informationen zu den von Ihnen künftig zu erfüllenden steuerlichen Pflichten und unterstützen Sie bei der Beantragung öffentlicher Fördergelder (siehe unten). So stehen wir Ihnen zum Beispiel als fachkundige Stelle bei der Beantragung eines Gründungs­zuschusses bei der Agentur für Arbeit zur Seite. Darüber hinaus unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung von Businessplänen.

    Sind diese ersten Schritte in Ihrem neuen Unternehmerleben erst einmal bewältigt, lassen wir Sie nicht allein. Wir stehen Ihnen auch weiterhin als kompetenter Ansprechpartner zur Seite und erstellen für Sie zum Beispiel Steuerbelastungsvergleiche, um auf sich ändernde steuerliche Rahmenbedingungen angemessen und zügig reagieren zu können.

  2. Erstellung Ihrer laufenden Finanz- und Anlagenbuchhaltung

    Monat für Monat fallen in Ihrem Unternehmen wichtige termingebundene Aufgaben an, die nicht „mal eben“ während des Alltagsgeschäfts erledigt werden können. Die laufende Finanz- und Anlagenbuchhaltung beanspruchen jede Menge Zeit, Konzentration und steuerliches Fachwissen. Formalitäten und Fristen (zum Beispiel die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Zahlfristen) müssen gewahrt werden. Damit Sie als Unternehmer nicht den Überblick verlieren, unterstützen wir Sie bei der Erfüllung dieser Pflichten und steuern so jeden Monat zu einem reibungslosen und erfolgreichen Geschäftsablauf bei:

    In der Finanzbuchhaltung werden Vorgänge erfasst, die zur Bilanzierung und Gewinn- und Verlustrechnung nötig sind. Je nach Bedarf erledigen unsere Mitarbeiter Ihre laufenden Buchhaltungsarbeiten bei uns im Haus. Hierzu stellen Sie uns Ihre geschäftlichen Belege in Papierform zur Verfügung. Alternativ übernehmen wir die von Ihnen bereits elektronisch vorerfassten Daten in unsere Buchhaltungssoftware: eine für Sie kostengünstigere und zeitsparende Variante. Oder wir unterstützen Sie bei der Einrichtung der Buchhaltung in Ihrem Unternehmen, begleiten sie und schulen Ihre Mitarbeiter entsprechend. Wie Sie sich auch entscheiden, wir gehen mit einer individuellen Betreuung auf Ihre Wünsche und die Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen ein.

  3. Erstellung der laufenden Lohnbuchhaltung

    Die monatliche Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen ist für viele Unternehmen auf Grund der ständigen gesetzlichen Änderungen eine mühsame Aufgabe. Insbesondere zum Jahreswechsel müssen kurzfristig Neuerungen umgesetzt werden.

    Bei uns kennzeichnet die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie der regelmäßig zu versendenden Steueranmeldungen, Beitragsnachweise und Meldungen im Rahmen der Sozialversicherung einen weiteren Schwerpunkt unserer Kanzlei. Hierzu haben wir für Sie ein Team aus Spezialisten zusammengestellt, das sich ausschließlich mit diesem Themenkomplex beschäftigt. So können wir auch in diesem Bereich eine effiziente und reibungslose Betreuung unserer Mandanten sicherstellen.

    Darüber hinaus unterstützen wir Sie zum Beispiel bei der Optimierung und damit Reduzierung Ihrer Personalkosten. Durch die Gewährung steuer- und sozialversicherungsfreier Arbeitgeberleistungen können Sie Ihre Personalkosten reduzieren, ohne dass Ihre Mitarbeiter Gehaltseinbußen hinnehmen müssen (Reduzierung der Lohnsteuer- und Sozialversicherungslast).

  4. Baulohnabrechnung

    Die Baulohnabrechnung mit ihren umfangreichen und dynamischen Regelungen gehört zu den anspruchsvollsten branchenspezifischen Lohnabrechnungsarten überhaupt. Häufige Änderungen im Baugewerbe, insbesondere im Bereich der flexiblen Arbeitszeit und der Urlaubsregelung machen die Baulohnabrechnung zu einer herausfordernden Aufgabe für jeden Lohnbuchhalter.

    Daher sind unsere Mitarbeiter auch in diesem Bereich stets auf dem aktuellen gesetzlichen Stand. Durch die Anbindung an das DATEV-Rechenzentrum können Sie sich auf eine absolut sichere und vertrauenswürdige Verarbeitung und Archivierung Ihrer Daten verlassen. Sie haben jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite für alle auftretenden Fragen rund um die Baulohnabrechnung.

    Die Regelungen zur Erstellung von Baulohnabrechnungen unterliegen einem ständigen Wandel. Durch die vielfältigen Erfahrungen und durch eine langjährige Aus- und Weiterbildung unserer Lohnbuchhalter können wir Ihnen Baulohnabrechnungen auf höchstem Niveau bieten.

    Die verschiedenen Gewerke und Sozialkassen machen die Baulohnabrechnung zu einer komplexen Aufgabe. Wir haben Erfahrung mit folgenden Sozialkassen:

    • Soka-Bau,
    • Dachdeckerkasse LAK,
    • Garten- und Landschaftsbau EWGaLa,
    • Gerüstbaukasse Soka-Gerüst,
    • Malerkasse UK/ZVK,
    • Steinmetzkasse,
    • Steine/Erden-Kasse.

    Wir betreuen Sie gerne. Das bedeutet für uns die komplette Übernahme Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen, einschließlich:

    • Eingabe Ihrer Stundenzahlen oder anderen Vorgaben,
    • Erstellung der Lohnsteueranmeldung,
    • Erstellung aller Meldungen für die Krankenkassen,
    • Erstellung aller Meldungen für Wintergeld, Kurzarbeitergeld, Lohnausgleich, tarifliche Zusatzrente mit den verschiedenen Zusatzversorgungskassen, wie z.B. SOKA-Bau,
    • bei Winterausfallgeld Erstellung aller Meldungen für das Arbeitsamt,
    • Stammdatenübernahme von anderen Lohnprogrammen und im laufenden Jahr auch Lohnkontenübernahme Ihrer bisher berechneten Löhne/Gehälter,
    • Übernahme aller Abrechnungsformalitäten, auch zur Urlaubsverwaltung im Baulohn mit den Zusatzversorgungskassen einschließlich der Kontrolle der dort verwalteten Konten,
    • An- und Abmeldungen Ihrer Mitarbeiter mit allen Unterlagen,
    • Führung und Druck von Urlaubskonten sowohl für Angestellte als auch für gewerbliche Arbeitnehmer,
    • Anlage und Bearbeitung laufender Zeitkonto-Stunden für die Mitarbeiter,
    • Bereitstellung von Überweisungslisten und Überweisungsdateien für alle Zahlungen,
    • Lohnsummenermittlung für die Meldungen zur Berufsgenossenschaft,
    • Ausstellung aller für die Beschäftigten notwendigen Bescheinigungen (Arbeitsamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaft, …).
  5. Erstellung Ihres Jahresabschlusses

    Alle Jahre wieder: Ihr Jahresabschluss steht vor der Tür. Er soll Sie und Ihre Geschäftspartner (zum Beispiel Banken) über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens informieren und die Bemessungsgrundlage für die Verteilung des erwirtschafteten Unternehmenserfolges darstellen. Hierfür ist der Abschluss der Buchhaltung, die Zusammenstellung von Dokumenten sowie deren Prüfung und (teilweise) Veröffentlichung erforderlich.

    Beratung bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen: Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbHs) und GmbH & Co. KGs mit einer GmbH als Vollhafter müssen ihre Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Haben Sie Fragen zum Umfang der Offenlegung Ihres Jahresabschlusses und der zu beachtenden Fristen? Wir beraten Sie gern und übernehmen die Offenlegung für Sie.

    Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Erstellung der von Ihnen beim Finanzamt einzureichenden Steuererklärungen. Vermieten Sie eine Immobilie? Erhalten Sie eine Rente? Wir sagen Ihnen frühzeitig, wie viel Steuern sie zahlen müssen.

  6. Erstellung Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung

    Sie haben Ihre Einkommensteuererklärungen bisher selbst erstellt. Aber jetzt hat sich Ihre steuerliche Situation verändert: Sie vermieten neuerdings eine Wohnung. Oder Sie haben sich beruflich weiterentwickelt und fragen sich, ob Sie die Ihnen entstandenen Umzugskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigen können. Bei diesen und noch vielen anderen Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Natürlich erstellen wir nach einem ausführlichen Beratungsgespräch gerne Ihre Einkommensteuererklärung.

  7. Steuerliche Beratung zu Pensionsrückstellungen

    Sie sind Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und haben erfahren, dass Ihre GmbH durch die Zusage einer Pension an Sie in großem Umfang Steuern sparen kann.

    Dies ist richtig. Aber die Zusage einer Pension muss wohl durchdacht werden. Und zwar von Anfang bis zum Ende. Einige der Fragen, die Sie sich stellen sollten, könnten zum Beispiel sein:
    Kann mir meine GmbH überhaupt eine Pension zusagen?
    Was passiert mit meiner Pension, wenn ich meine GmbH verkaufen möchte?
    Kann ich einfach auf meinen Pensionsanspruch verzichten?

    Zu diesen Fragen beraten wir Sie gerne. Sprechen Sie uns an.

  8. Steuerliche Beratung zu Photovoltaikanlagen

    Sie denken über den Kauf einer Photovoltaikanlage nach bzw. haben sich bereits zum Kauf einer Photovoltaikanlange entschieden. Vorab haben Sie sich über die technischen und ökologischen Detaills informiert. Gut so: Denn diese nicht ganz billige Investition sollte wohl überlegt sein. Daher sollten Sie den Vertrag über den Kauf einer solchen Anlage erst dann unterschreiben, wenn Sie sich auch über dessen steuerliche Möglichkeiten und Folgen haben beraten lassen. Wir erläutern Ihnen zum Beispiel einerseits, welche umsatzsteuerlichen Auswirkungen sich für Sie aus dem Kauf und Betrieb einer Photovoltaikanlage ergeben. Oder dass Sie andererseits bereits in dem Jahr, in dem Sie die Photovoltaikanlage bestellen, 40 Prozent des Kaufpreises zur Reduzierung Ihrer persönlichen Einkommensteuerlast nutzen können. Kontaktieren Sie uns und wir vereinbaren einen individuellen Beratungstermin.

  9. Laufende steuerliche Beratung.

    Die laufende steuerliche Beratung ist insbesondere im Unternehmensbereich wichtig. Doch auch Privatpersonen sollten diese nicht unterschätzen.

    Wir beraten Sie daher während des Jahres in den folgenden Bereichen:

    • ERSTELLUNG VON STEUERBELASTUNGSVERGLEICHEN.
    • ERSTELLUNG VON STELLUNGNAHMEN UND GUTACHTEN ZU STEUERRECHTLICHEN EINZELFRAGEN.
    • EINLEITUNG UND BEGLEITUNG DES RECHTSFORMWECHSELS.
    • ABWICKLUNG STEUERLICHER BETRIEBSPRÜFUNGEN.
    • VERTRETUNG IN AUSSERGERICHTLICHEN UND GERICHTLICHEN RECHTSBEHELFSVERFAHREN.
    • BERATUNG IM RAHMEN DER VORWEGGENOMMENEN ERBFOLGE UND IN SCHENKUNGSSTEUERFRAGEN.
    • ERSTATTUNG AUSLÄNDISCHER VORSTEUERBETRÄGE IM UNTERNEHMENSBEREICH.
    • BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG.
    • BEGLEITUNG BEI UNTERNEHMENSKÄUFEN UND -VERKÄUFEN.
  10. Ihre zweite Meinung

    Sie arbeiten seit Jahren vertrauensvoll und konstruktiv mit einem Steuerberater zusammen. Dennoch haben Sie Bedarf nach einer unabhängigen zweiten Meinung. Gerne stehen wir Ihnen auch hierfür zur Verfügung.

Kurz & Bündig

KEMPEN

BRAUN RENNER JAEKEL PARTNERSCHAFT
Steuerberater mit beschränkter Berufshaftung
Arnoldstraße 15 | 47906 Kempen
Telefon 02152 918 3-0
Telefax 02152 518 270
E-Mail info@braun-renner.de

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KREFELD

KLOFT DAHMEN UND BRAUN
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Bismarckplatz 17 | D-47799 Krefeld
Telefon 02151 223 13
Telefax 02151 290 4
E-Mail info@db-stb.com

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